Ausschreibung zum 31. Aichacher Kunstpreis 2024

 

Erläuterung
Die Stadt Aichach und die Sparkasse Aichach-Schrobenhausen vergeben
am Sonntag, den 15. September 2024, den 31. Aichacher Kunstpreis in Höhe von € 2.500,- .

Begleitend wird in der sog. SanDepot-Halle eine Ausstellung der in den Bewerb jurierten Werke stattfinden.

Zum Ende der Ausstellung, am Sonntag, den 20. Oktober 2024, wird durch den Kunstverein Aichach um 17.00 Uhr ein mit € 500.- dotierter Publikumspreis vergeben.

Die großzügigen Räumlichkeiten des SanDepot bieten vielfältige Möglichkeiten für alle Bereiche der Bildenden Kunst. Fotos der Ausstellungsräume finden Sie hier.

Das Juryverfahren ist zweistufig, wobei zur 1. Stufe (Fotojury) ausschließlich Fotos der Arbeiten in digitaler Form/Online eingereicht werden können.
Die zur 2. Stufe zugelassenen Künstlerinnen/Künstler müssen dann die entsprechenden Originalarbeiten einreichen.

1. Veranstalter
Stadt Aichach und Sparkasse Aichach-Schrobenhausen
in Zusammenarbeit mit dem Kunstverein Aichach e.V.

2. Zeit und Ort der Ausstellung
Sonntag, 15. September – Sonntag, 20. Oktober 2024
in der SanDepot-Halle, Donauwörther Str. 36, 86551 Aichach
Eröffnung mit Preisvergabe am Sonntag, den 15. September 2024 um 15.00 Uhr.

3. Zulassung
Alle Künstlerinnen/Künstler, die in Bayern wohnen oder in Bayern geboren sind, ausgenommen der Kunstpreisträger des Vorjahres. Künstlerinnen/Künstler, die sich mit einer Gemeinschaftsarbeit bewerben, können sich nicht zusätzlich alleine bewerben.
(Ehe-)Partner müssen sich ggf. getrennt bewerben.

4 . Anzahl der Arbeiten

Es kann nur eine Arbeit der letzten 3 Jahre eingereicht werden. Diese darf ggf. aus mehreren Teilen bestehen.

5. Bearbeitungsgebühr
Mit der 1. Bewerbungsstufe (Fotojury) ist eine Bearbeitungsgebühr von 15,- € je Künstlerin/Künstler zu entrichten.
Die Gebühr ist bis spätestens 19. Juli 2024 (Eingangsdatum) auf das Konto des Kunstvereins Aichach e.V.
IBAN: DE67 7209 0000 0005 5240 83 mit dem Verwendungszweck „Kunstpreis 2024“
und der Namensangabe der/des Einreichenden zu überweisen (Bedingung für die Berechtigung zur Teilnahme).
Im Falle einer Ausjurierung wird die Bearbeitungsgebühr nicht zurückerstattet.

Mitglieder des Kunstvereins Aichach sind von der Gebühr befreit.

6. Abgabe der Bewerbung und Einlieferung
Stufe 1: Fotojury - Abgabe- / Absendeschluss der Unterlagen ist Samstag, 20. Juli 2024

Bewerbungsunterlagen:
a)
Das Online-Einlieferungsformular für den 31. Aichacher Kunstpreis.
Das Formular ist unter hier aufrufbar. Titel, Technik, Maße, Ausrichtung des Fotos, Gewichte (bei Skulpturen) der eingereichten Arbeit(en) sind im Online-Formular verbindlich anzugeben. Nach dem vollständigen Ausfüllen wird das Formular als Bestätigung automatisch an die angegebene E-Mail-Adresse des/der Teilnehmers/-in versandt. Bei einer Einlieferung der Original-Arbeit(en) zur 2. Stufe müssen die Ausstellungsbedingungen durch den/die Künstler/-in bzw. den/die Bevollmächtigte/n per Unterschrift anerkannt werden.

b)
Maximal zwei aussagekräftige digitale Fotos der eingereichten Arbeit.
Die übermittelten Bilddateien müssen so abgespeichert sein, dass die Ausrichtung (oben/unten) der abgebildeten Originalarbeit entspricht.
Bei mehrteiligen Arbeiten muss für die Jury der Umfang der Gesamtarbeit klar erkennbar sein.
Zulässige Dateiformate: .jpg, .pdf,. Maximale Größe je Datei 1,4MB 

c)
Der  Online-Einreichung muß eine Kurzvita mit Name, Adresse, Werdegang als Dokument angehängt werden.
Zulässige Dateiformate: .jpg, .pdf.  Maximale Größe der Datei 1,4MB 

Alle Künstler*innen werden in der 32. KW  (5. – 10. August 2024) über das Ergebnis der 1. Stufe - Fotojury per E-Mail benachrichtigt.

Stufe 2: Einlieferung
Samstag, 7. September  2024, 14.00 – 17.00 Uhr                                                   
in der SanDepot-Halle, Donauwörther Str. 36, 86551 Aichach

Der Veranstalter ist bereit, bei vorliegender Zustimmung auf dem Online-Formular, Kontaktdaten (ausschließlich) an andere Bewerber zu vermitteln,
um die Einlieferung zu optimieren.
Kennzeichnung: Alle Arbeiten müssen mit vollständig ausgefüllten Formularen und Anhängezetteln versehen sein. Diese werden als E-Mail-Anhang rechtzeitig vorab zugesandt und liegen auch bei der Einlieferung auf.

7. Abholung
Abholung ausjurierter Arbeiten:
Donnerstag, 12. September 2024, 18.00 bis 19.00 Uhr in der SanDepot-Halle
Abholung der ausgestellten Arbeiten:
Sonntag, 20. Oktober 2024, 18.00 Uhr

8. Jury
Die Jury findet zweistufig in Form einer Fotojurierung (Stufe 1) mit nachfolgender Objektjurierung (Stufe 2) statt. Die Jury setzt sich aus mindestens einem*einer unabhängigen Kunstsachverständigen, einem*einer Vertreter*in der Stadt Aichach, der Sparkasse Aichach-Schrobenhausen, des Preisträgers des Vorjahres und  des Kunstvereins Aichach e.V. zusammen. Es besteht kein Einspruchsrecht gegen die Gruppierung der Veranstalter und die Entscheidung der Jury. Die Beschlüsse der Jury dürfen nicht kommentiert werden.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die oben genannte Jury bestimmt die Kunstpreisträgerin bzw. den Kunstpreisträger 2024.

9. Zustand der Arbeiten
Es darf keine Gefährdung des Publikums von den Werken ausgehen. Für Kleinplastiken müssen weiß oder schwarz gestrichene Sockel mitgeliefert werden. Plastiken und Installationen sind selber aufzubauen.
Die ggf. benötigten technischen Geräte und Einrichtungen sind von der Künstlerin / dem Künstler zu stellen. Wandarbeiten müssen mit der passenden Hängevorrichtung versehen sein.

10. Versicherung
Die Arbeiten sind für die Dauer der Ausstellung über die Ausstellungsversicherung des Kunstvereins Aichach versichert. Gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Ausstellungen wird keine Gewähr für gleichbleibende Klimabedingungen übernommenn.

11. Veröffentlichungen
Mit der Einlieferung gibt die Künstlerin / der Künstler das Einverständnis zur kostenlosen Veröffentlichung im Zusammenhang mit der Ausstellung. Hierzu wird von jeder Künstlerin / jedem  Künstler eine Kurzvita benötigt (s. Nr. 6 c).
Von Abgaben an VG Bild Kunst ist der Kunstverein Aichach freigestellt.

12. Verkauf
Der Kunstverein Aichach erstellt eine Ausstellungs- und eine Preisliste.
Ein Verkauf von Arbeiten erfolgt zwischen Künstlerin/Künstler und Käuferin/Käufer.
Im gegebenen Fall erstattet der Künstler / die Künstlerin dem Kunstverein Aichach e.V. eine Provision von 25 % des von Künstlerseite festgelegten Netto-Verkaufspreises (Mitglieder des Kunstvereins 20 %).
Für Irrtümer in der Preisliste wird keine Haftung übernommen.

13. Schlussbestimmungen
Ein aufgenommenes Werk kann vor Schluss der Ausstellung nicht zurückgezogen werden.
Die Preisträgerin / der Preisträger des Kunstpreises wird nicht vorab informiert.
Die Auszählung der Stimmen zum Publikumspreis endet unmittelbar vor der Vergabe.

14. Einverständniserklärung
Mit der Übermittlung des Online-Formulares und der digitalen Unterlagen erkennt die Künstlerin / der Künstler den Ausschreibungsmodus und die Ausstellungsbedingungen des 31. Aichacher Kunstpreises sowie die hier abrufbaren Datenschutzbestimmungen an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Kunstverein Aichach e.V. die Daten entsprechend dieser Richtlinien verwendet.

Aichach, im Mai 2024

Stadt Aichach · Klaus Habermann · 1. Bürgermeister
Sparkasse Aichach-Schrobenhausen· Birgit Cischek · Vorstandsvorsitzende
Kunstverein Aichach e.V. · Werner Plöckl · 1. Vorstand


Downloads:

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Raumansichten vom SanDepot >>>